Ad-hoc-Laden oder Ladekarte: Was passt zu deiner Flotte?

Ad-hoc-Laden mit Kredit- oder Debitkarte ist an neuen öffentlichen Ladepunkten in der EU Pflicht und ab 2027 auch an älteren Schnellladern ab 50 kW entlang des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-V). Für Flotten ersetzt es die Ladekarte trotzdem nicht: Jede Ad-hoc-Zahlung erzeugt einen Einzelbeleg und läuft über eine Karte, die nicht automatisch einem Fahrzeug oder einer Kostenstelle zugeordnet ist. Als Notlösung ist Ad-hoc-Laden aber sehr nützlich.
Mit der europäischen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) hat sich das Bezahlen an der Ladesäule stark vereinfacht. Viele Fuhrparkverantwortliche fragen sich deshalb: Brauchen wir überhaupt noch Ladekarten? Hier findest du die Antwort.
Was bedeutet Ad-hoc-Laden?
Ad-hoc-Laden heißt: laden ohne Vertrag mit einem Ladekarten- oder App-Anbieter. Bezahlt wird direkt an der Säule, etwa mit Kredit- oder Debitkarte, kontaktlos oder per QR-Code. Das Gegenstück ist das vertragsbasierte Laden mit einer Ladekarte oder App, bei der die Ladevorgänge gesammelt abgerechnet werden.
Was schreibt die AFIR zum Bezahlen vor?
Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/1804 regelt das Bezahlen so (Überblick auch bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und der Bundesnetzagentur):
Ladepunkt | Bezahlpflicht | Ab wann |
|---|---|---|
Öffentlich, neu errichtet, ab 50 kW | Zahlungskartenleser oder kontaktlose Karten-Funktion | ab 13. April 2024 |
Öffentlich, neu errichtet, unter 50 kW | zusätzlich auch internetbasierte Lösungen wie statischer QR-Code möglich | ab 13. April 2024 |
Öffentlich, vor 13. April 2024 errichtet, ab 50 kW, entlang des TEN-V-Straßennetzes oder auf sicheren und gesicherten Parkplätzen | Nachrüstung mit Kartenleser oder kontaktloser Funktion | ab 1. Januar 2027 |
Eine PIN-Pad-Pflicht besteht laut Leitstelle grundsätzlich nicht, weil Zahlungskarten auch mobil hinterlegt sein können. Zudem müssen Betreiber an Ladepunkten ab 50 kW den Ad-hoc-Preis pro kWh an der Station ausweisen. Preisunterschiede zwischen Ad-hoc und vertragsbasiertem Laden sind erlaubt, wenn sie verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sind.
Warum reicht Ad-hoc-Laden für Flotten nicht?
Für Privatpersonen ist Ad-hoc-Laden bequem. In einer Flotte entstehen dagegen Folgekosten in der Verwaltung:
Einzelbelege: Jeder Ladevorgang erzeugt einen eigenen Beleg, der eingereicht, geprüft und gebucht werden muss.
Private Karten: Nutzen Fahrer ihre eigene Karte, strecken sie Geld vor und müssen Spesen abrechnen.
Fehlende Zuordnung: Eine Kreditkartenabrechnung zeigt den Betrag, aber nicht automatisch Fahrzeug, kWh und Kostenstelle.
Kein Überblick: Ladeverhalten und Kosten pro Fahrzeug lassen sich kaum auswerten.
Firmenkreditkarten: Wer jedem Fahrer eine Firmenkreditkarte gibt, hat Kontrolle über Limits, aber keine Ladedaten.
Mit einer Firmen-Ladekarte landen alle Ladevorgänge auf einer monatlichen Sammelrechnung mit Einzelnachweis. Mehr dazu im Beitrag Ladekarte für Unternehmen.
Vergleich: Ad-hoc-Laden und Firmen-Ladekarte
Kriterium | Ad-hoc mit Karte | Firmen-Ladekarte |
|---|---|---|
Vertrag nötig | nein | ja, mit dem Anbieter |
Abrechnung | Einzelbeleg je Ladevorgang | monatliche Sammelrechnung |
Zuordnung zu Fahrzeug/Kostenstelle | manuell | automatisch einstellbar |
Preisinfo vor dem Laden | an der Säule (ab 50 kW Pflicht) | in der App des Anbieters |
Auswertung | kaum möglich | Reports und Exporte |
Rolle in der Flotte | Notlösung | Standard |
Wann ist Ad-hoc-Laden sinnvoll?
Ad-hoc-Laden ist eine gute Rückfallebene, wenn die Ladekarte vergessen wurde, an einer Säule nicht funktioniert oder ein Ladepunkt nicht im Netz des Anbieters ist. Lege in deiner Richtlinie fest, wie Fahrer in diesem Fall vorgehen: welche Karte sie nutzen, wie sie den Beleg einreichen und bis wann. Laut BMF-Schreiben vom 11. November 2025 können Kosten für Strom von Dritten zum Beispiel an öffentlichen Ladesäulen bei Dienstwagen zusätzlich anhand von Belegen erstattet werden.
Wenn eine Ladekarte einmal nicht funktioniert, hilft unser Beitrag Ladekarte funktioniert nicht. Für Privatfahrer haben wir zudem erklärt, wie man ohne App mit Kreditkarte lädt.
So kombinierst du beides in deiner Flotte
Standard: Firmen-Ladekarte für alle öffentlichen Ladevorgänge
Fallback: Ad-hoc mit Firmen- oder Privatkarte nur in Ausnahmefällen
Regel: Beleg innerhalb einer Frist einreichen, mit Kennzeichen und Datum
Kontrolle: Ad-hoc-Anteil monatlich prüfen; steigt er, Ursache klären
Netz prüfen: Fehlen häufig genutzte Säulen im Kartennetz, Tarif oder Anbieter überdenken
Was solltest du in der Ladeanweisung für Fahrer festhalten?
Damit Ad-hoc-Laden die Ausnahme bleibt, brauchen Fahrerinnen und Fahrer eine klare, kurze Anweisung. Sie sollte in wenigen Sätzen beantworten, was im Alltag zählt:
Womit lade ich standardmäßig? Mit der Firmen-Ladekarte oder der App des Anbieters.
Was tue ich, wenn die Karte nicht funktioniert? Andere Säule am Standort probieren, dann ad hoc zahlen.
Welche Karte nutze ich ad hoc? Die vom Unternehmen festgelegte Karte, sonst privat mit Erstattung.
Wie reiche ich den Beleg ein? Mit Datum, Ort, Kennzeichen und Betrag innerhalb der vereinbarten Frist.
Worauf achte ich beim Preis? Den angezeigten Preis vor dem Ladestart prüfen.
Bei Ladepunkten ab 50 kW müssen Betreiber den Ad-hoc-Preis pro kWh an der Station ausweisen. Bei langsameren Ladepunkten müssen die Preisinformationen ebenfalls klar und leicht zugänglich sein. So können Fahrer vor dem Laden entscheiden, ob sich ein Wechsel zu einer anderen Säule lohnt.
Prüfe außerdem regelmäßig, an welchen Standorten Fahrer ad hoc zahlen mussten. Häufen sich bestimmte Ladeparks, lohnt ein Blick auf das Netz deines Ladekarten-Anbieters oder auf alternative Ladeorte entlang der Route.
Wie StromNow das Laden unterwegs vereinfacht
Mit StromNow Public Charging laden deine Fahrer mit Ladekarte oder App an über 1,2 Millionen Ladepunkten in 32 Ländern. Die Driver App zeigt aktuelle Preise und Verfügbarkeit vor dem Ladestart, und der Routenplaner schlägt passende Ladestopps vor. Alle Ladevorgänge landen auf einer monatlichen Sammelrechnung und lassen sich Fahrern, Fahrzeugen und Kostenstellen zuordnen.
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Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 20. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.
Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur: AFIR
Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR) auf EUR-Lex
Bundesnetzagentur: FAQ E-Mobilität (AFIR)
Häufige Fragen zu Ad-hoc-Laden und Ladekarte
Was ist Ad-hoc-Laden?
Laden ohne Vertrag mit einem Ladekarten- oder App-Anbieter. Bezahlt wird direkt an der Säule, zum Beispiel mit Kredit- oder Debitkarte, kontaktlos oder per QR-Code.
Muss jede Ladesäule Kartenzahlung anbieten?
Öffentliche Ladepunkte, die seit dem 13. April 2024 errichtet wurden, müssen Ad-hoc-Laden ermöglichen. Ab 50 kW ist ein Kartenleser oder eine kontaktlose Funktion nötig. Ab 1. Januar 2027 gilt das auch für ältere öffentliche Ladepunkte ab 50 kW entlang des TEN-V-Straßennetzes oder auf sicheren und gesicherten Parkplätzen.
Brauchen Flotten trotz AFIR noch eine Ladekarte?
In der Regel ja. Ad-hoc-Laden erzeugt Einzelbelege ohne automatische Zuordnung zu Fahrzeug und Kostenstelle. Eine Firmen-Ladekarte bündelt alles auf einer Sammelrechnung.
Ist Ad-hoc-Laden teurer als mit Ladekarte?
Das hängt vom Betreiber und Tarif ab. Preisunterschiede sind laut AFIR erlaubt, wenn sie verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sind. Vergleiche die Preise vor dem Ladestart.
Kann ich Ad-hoc-Ladekosten für Dienstwagen erstatten?
Laut BMF-Schreiben können Kosten für Strom von Dritten, etwa an öffentlichen Ladesäulen, bei Dienstwagen zusätzlich anhand von Belegen erstattet werden.