GEIG 2027: Diese Ladepunkt-Pflichten gelten für Firmenparkplätze

Ab dem 1. Januar 2027 verschärft das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) die Pflichten für Firmenparkplätze. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen dann einen Ladepunkt für jeden zehnten Stellplatz – oder Leitungsinfrastruktur an mindestens 50 Prozent der Stellplätze. Für Neubauten und größere Renovierungen gelten noch höhere Quoten.
Grundlage ist Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juli 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Hier erfährst du, welche Pflichten ab 2027 gelten, wer sie erfüllen muss und wie du deinen Parkplatz rechtzeitig vorbereitest.
Was ändert sich am GEIG ab 2027?
Bisher verlangte § 10 GEIG für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen nach dem 1. Januar 2025 lediglich einen einzigen Ladepunkt. Die Novelle ersetzt diese Regel ab 2027 durch eine Quote. Außerdem steigen die Anforderungen an Neubauten und Renovierungen, und neue Ladepunkte müssen intelligentes Laden ermöglichen.
Fall | Pflicht ab 1.1.2027 | Fundstelle |
|---|---|---|
Bestehendes Nichtwohngebäude, mehr als 20 Stellplätze | 1 Ladepunkt je 10. Stellplatz oder Leitungsinfrastruktur an mind. 50 % der Stellplätze | § 10 Abs. 1 und 2 GEIG n. F. |
Neubau Nichtwohngebäude, mehr als 5 Stellplätze | mind. 50 % Vorverkabelung, Rest Leitungsinfrastruktur, 1 Ladepunkt je 5. Stellplatz | § 7 GEIG n. F. |
Neubau Verwaltungsgebäude, mehr als 5 Stellplätze | wie oben, aber 1 Ladepunkt je 2. Stellplatz | § 7 GEIG n. F. |
Größere Renovierung, mehr als 5 Stellplätze | wie Neubau, wenn Parkplatz oder elektrische Infrastruktur betroffen | § 9 GEIG n. F. |
Jeder neue oder ersetzte Ladepunkt | muss intelligentes Laden ermöglichen | § 5 GEIG n. F. |
Wer muss die GEIG-Pflicht erfüllen?
Die Pflichten richten sich an die Eigentümerin oder den Eigentümer des Gebäudes. Gezählt werden Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder an das Gebäude angrenzende Stellplätze für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge gelten laut neuer Begriffsbestimmung nicht als Stellplätze.
Mietest du deinen Standort, liegt die Pflicht in der Regel beim Vermieter. Trotzdem lohnt es sich, früh ins Gespräch zu gehen: Wer ohnehin Ladepunkte für die eigene Flotte plant, kann das mit der GEIG-Pflicht des Eigentümers verbinden. Tipps dazu findest du im Beitrag Ladeinfrastruktur am gemieteten Gewerbestandort.
Gilt das GEIG auch für kleine und mittlere Unternehmen?
Nein, nicht für ihre eigenen Gebäude. Nach § 1 Abs. 2 GEIG ist das Gesetz nicht auf Nichtwohngebäude anzuwenden, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU-Kommission. Die Ausnahme bleibt auch nach der Novelle bestehen. Mietet ein KMU dagegen Flächen, kommt es auf den Eigentümer des Gebäudes an.
Was bedeuten Leitungsinfrastruktur und Vorverkabelung?
Leitungsinfrastruktur sind Leitungsführungen wie Leerrohre oder Kabelschächte, in die später Strom- und Datenleitungen eingezogen werden können. Die Vorverkabelung geht weiter: Sie ist laut neuer Definition erst umgesetzt, wenn am Stellplatz ein anschlussfähiger Endpunkt vorhanden ist, an den eine Ladeeinrichtung ohne weitere grundlegende Elektroarbeiten angeschlossen werden kann. Leerrohre oder eine zentrale Sammelinstallation reichen dafür nicht aus.
Neu ist außerdem: Leitungsinfrastruktur und Vorverkabelung müssen so dimensioniert sein, dass die vorgeschriebene Zahl an Ladepunkten gleichzeitig und effizient genutzt werden kann. Bei nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen ist ein Lademanagementsystem zu berücksichtigen (§ 4 GEIG n. F.).
Welche technischen Anforderungen gelten für neue Ladepunkte?
Jeder Ladepunkt, der ab dem 1. Januar 2027 errichtet oder ersetzt wird, muss intelligentes Laden ermöglichen – auf Basis nichtproprietärer, diskriminierungsfreier Kommunikationsprotokolle und europäischer Normen. Zudem verweist das GEIG auf die Mitteilungspflicht nach § 19 NAV: Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen. Liegt die Summen-Bemessungsleistung über 12 kVA je elektrischer Anlage, braucht es seine vorherige Zustimmung.
Gibt es Ausnahmen und Übergangsregeln?
Kostenschwelle: Übersteigen bei einer größeren Renovierung die Kosten für Lade- und Leitungsinfrastruktur 10 Prozent der Gesamtkosten, entfallen die Pflichten (bisher 7 Prozent, § 14 GEIG n. F.).
Altfälle: Für Bauanträge bis zum 31. Dezember 2026 gelten die §§ 6 bis 9 in der bisherigen Fassung (§ 16 Abs. 1 GEIG n. F.).
Wer die bisherige Ein-Ladepunkt-Pflicht zwischen dem 27. Mai 2022 und dem 27. Mai 2024 umgesetzt hat, kann unter Bedingungen bis zum 1. Januar 2029 von der neuen Quote ausgenommen sein (§ 16 Abs. 2 GEIG n. F.).
Öffentlich zugängliche Stellplätze: Die Pflicht kann auch über öffentliche Ladepunkte mit einer Gesamtleistung von mindestens 1,1 kW je Stellplatz erfüllt werden (§ 10 Abs. 4 GEIG n. F.).
Prüfe, welche Regel für deinen Standort gilt, am besten mit Fachplanung und Rechtsberatung. Verstöße gegen die GEIG-Pflichten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 15 GEIG).
Rechenbeispiel: Wie viele Ladepunkte brauchst du?
Ein bestehendes Bürogebäude mit 60 angrenzenden Stellplätzen braucht ab 2027 entweder sechs Ladepunkte (jeder zehnte Stellplatz) oder Leitungsinfrastruktur an mindestens 30 Stellplätzen. Hat die Flotte selbst Ladebedarf, ist meist die Ladepunkt-Variante sinnvoll, weil sie sofort nutzbar ist. Wie du den tatsächlichen Bedarf ermittelst, zeigt der Beitrag Ladepunkte im Unternehmen dimensionieren.
So bereitest du deinen Parkplatz vor
Stellplätze zählen, getrennt nach innerhalb des Gebäudes und angrenzend, ohne Werk- und Lagerflächen
Eigentum und KMU-Status klären
Bestehende Ladepunkte und Leitungen erfassen
Netzanschluss und Leistungsreserve prüfen
Ladepunkte mit Lastmanagement und intelligentem Laden planen
Netzbetreiber frühzeitig einbinden
Zeitplan für 2027 mit Installateur und gegebenenfalls Vermieter abstimmen
Mehr zur Leistungsfrage liest du im Beitrag Netzanschluss für Ladeinfrastruktur.
Wie StromNow bei der GEIG-Umsetzung hilft
Mit StromNow Depot Charging begleiten wir dich von der Beratung über die Auswahl von AC- und DC-Ladepunkten bis zu Installation, Betrieb und Lastmanagement. So erfüllst du nicht nur eine Quote, sondern baust Ladeinfrastruktur, die zu deiner Flotte passt.
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Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 20. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) auf gesetze-im-internet.de
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, Artikel 7 (Änderung des GEIG)
Häufige Fragen zum GEIG 2027
Was verlangt das GEIG ab 2027 für bestehende Firmenparkplätze?
Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen ab dem 1. Januar 2027 einen Ladepunkt für jeden zehnten Stellplatz oder Leitungsinfrastruktur an mindestens 50 Prozent der Stellplätze (§ 10 GEIG n. F.).
Gilt die GEIG-Pflicht für KMU?
Nicht für Nichtwohngebäude, die einem KMU gehören und überwiegend von ihm selbst genutzt werden (§ 1 Abs. 2 GEIG). Bei gemieteten Flächen kommt es auf den Eigentümer an.
Wer muss die Ladepunkte nach GEIG errichten?
Die Pflicht trifft den Eigentümer des Gebäudes. Mieter sollten früh mit dem Vermieter sprechen, wenn sie selbst Ladebedarf haben.
Was droht bei einem Verstoß gegen das GEIG?
Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 15 GEIG).
Müssen neue Ladepunkte ab 2027 smart sein?
Ja. Ladepunkte, die ab dem 1. Januar 2027 errichtet oder ersetzt werden, müssen intelligentes Laden auf Basis offener Protokolle und europäischer Normen ermöglichen (§ 5 GEIG n. F.).
Wie viele Ladepunkte braucht ein Parkplatz mit 60 Stellplätzen?
Bei einem bestehenden Nichtwohngebäude sechs Ladepunkte – oder alternativ Leitungsinfrastruktur an mindestens 30 Stellplätzen.