Laden am Arbeitsplatz steuerfrei: Was für Mitarbeitende bis 2030 gilt

Laden am Arbeitsplatz ist für Mitarbeitende steuerfrei: Stellt der Arbeitgeber Strom an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG bis Ende 2030 steuerfrei – für Dienstwagen und für private E-Autos. Voraussetzung ist, dass der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Für viele Unternehmen ist das ein einfacher Mitarbeiter-Benefit und ein Argument für Ladepunkte am Standort. Hier erfährst du, was genau begünstigt ist, wo die Grenzen liegen und wie du das Laden am Firmenparkplatz organisierst.
Was regelt § 3 Nr. 46 EStG?
Nach § 3 Nr. 46 EStG sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung steuerfrei. Begünstigt ist außerdem die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Das BMF-Schreiben vom 11. November 2025 erläutert die Regel und gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2030.
Für welche Fahrzeuge gilt die Steuerbefreiung?
Begünstigt ist das Laden privater Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge der Mitarbeitenden ebenso wie das Laden von Dienstwagen. Laut BMF ist die Höhe des steuerfreien Vorteils nicht begrenzt. Bei einem Dienstwagen, der nach der 1-Prozent-Regel versteuert wird, ist der Ladestrom ohnehin mit abgegolten; zur Fahrtenbuchmethode enthält das BMF-Schreiben eigene Hinweise.
Fall | Steuerliche Behandlung | Grundlage |
|---|---|---|
Privates E-Auto lädt am Firmenparkplatz | steuerfrei, wenn zusätzlich zum Arbeitslohn | § 3 Nr. 46 EStG |
Dienstwagen lädt am Firmenparkplatz | steuerfrei; bei 1-%-Regel bereits abgegolten | BMF, Rn. 13 |
Kundinnen, Kunden, Geschäftspartner laden | nicht von § 3 Nr. 46 erfasst | BMF, Rn. 20 |
Heimladen eines Dienstwagens, Erstattung | steuerfreier Auslagenersatz bei Messung | § 3 Nr. 50 EStG |
Ladestrom per Gehaltsumwandlung | nicht begünstigt | BMF, Rn. 39 |
Was zählt als betriebliche Einrichtung?
Begünstigt ist das Laden an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens. Typisch sind Ladepunkte auf dem Firmenparkplatz, in der Tiefgarage oder am Depot. Für die Details, etwa bei gemieteten Flächen oder Ladepunkten Dritter, verweist das BMF-Schreiben auf eigene Randnummern – kläre Sonderfälle mit deiner Steuerberatung.
Was bedeutet zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn?
Die Steuerbefreiung greift nur, wenn das Laden zusätzlich gewährt wird. Eine Gehaltsumwandlung, bei der Mitarbeitende auf Barlohn verzichten und dafür Ladestrom erhalten, ist laut BMF nicht begünstigt. Positiv für die Lohnbuchhaltung: Der steuerfreie Vorteil muss laut BMF nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Gilt das auch für Gäste und Kunden?
Nein. § 3 Nr. 46 EStG betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Laden Kundinnen, Kunden oder Geschäftspartner an deinen Ladepunkten, gilt die Befreiung laut BMF nicht. Wer verschiedene Nutzergruppen am Standort hat, braucht deshalb eine saubere Trennung der Ladevorgänge. Wie das gelingt, zeigt unser Beitrag zu Ladestrom für Mitarbeitende, Besucher und Flotte abrechnen.
Was ist mit der Wallbox zu Hause?
Ein Ladepunkt beim Mitarbeitenden zu Hause ist keine ortsfeste betriebliche Einrichtung. Überlässt du eine betriebliche Wallbox zur privaten Nutzung, ist zwar die Überlassung des Geräts steuerfrei, nicht aber der zu Hause geladene Strom. Für den Ladestrom eines Dienstwagens zu Hause gilt stattdessen der steuerfreie Auslagenersatz mit gemessener Strommenge – siehe Strompreispauschale 2026. Übereignet oder bezuschusst der Arbeitgeber eine Wallbox, kann die Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG pauschal mit 25 Prozent erhoben werden.
Wie organisierst du das Laden am Arbeitsplatz?
Bedarf klären: Wie viele Fahrzeuge stehen wie lange am Standort?
Ladepunkte dimensionieren und Netzanschluss prüfen
Zugang regeln: Wer darf laden, mit welcher Karte oder App?
Nutzergruppen trennen: Mitarbeitende, Dienstwagen, Besucher
Lastmanagement nutzen, damit Ladepunkte den Anschluss nicht überlasten
Regel für Blockierzeiten festlegen, damit alle laden können
Für die Planung helfen dir unsere Beiträge zur Dimensionierung von Ladepunkten und zum Netzanschluss. Ab 2027 kommen für größere Parkplätze zudem neue Vorgaben aus dem Gebäudeelektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz hinzu – mehr dazu im Beitrag GEIG 2027.
Welche Vorteile hat Laden am Arbeitsplatz für dein Unternehmen?
Neben der steuerlichen Behandlung sprechen praktische Gründe für Ladepunkte am Standort. Mitarbeitende ohne eigenen Stellplatz zu Hause erhalten eine verlässliche Lademöglichkeit, und Dienstwagen sind zu Arbeitsbeginn oder Feierabend geladen. Das kann die Akzeptanz von E-Dienstwagen erhöhen, gerade bei Kolleginnen und Kollegen in Mietwohnungen. Mehr dazu im Beitrag Dienstwagen ohne privaten Ladeplatz.
Gleichzeitig entstehen Aufgaben: Ladepunkte müssen geplant, installiert, betrieben und gewartet werden. Kläre deshalb früh, wer Ansprechpartner für Störungen ist, wie der Zugang geregelt wird und wie Kosten intern verteilt werden.
Wie hoch ist der steuerfreie Betrag?
Eine Obergrenze nennt das BMF-Schreiben für den Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG nicht. Steuerfrei ist der Vorteil aus dem unentgeltlichen oder verbilligten Ladestrom am Betrieb in voller Höhe, solange die Voraussetzungen erfüllt sind: ortsfeste betriebliche Einrichtung, Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug und Gewährung zusätzlich zum Arbeitslohn. Das gilt laut Gesetz auch für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
Wie StromNow das Laden am Standort unterstützt
Mit StromNow Depot Charging planst du Ladeinfrastruktur am Standort von der Beratung über AC- und DC-Ladepunkte bis zu Installation, Betrieb und Lastmanagement. Ladevorgänge lassen sich Fahrern, Fahrzeugen oder Kostenstellen zuordnen. Unterwegs laden deine Fahrzeuge mit der StromNow Ladekarte an über 1,2 Millionen Ladepunkten in 32 Ländern.
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Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 20. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.
BMF-Schreiben vom 11. November 2025
§ 3 EStG auf gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen zum Laden am Arbeitsplatz
Ist Laden am Arbeitsplatz steuerfrei?
Ja. Stellt der Arbeitgeber Ladestrom an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung zusätzlich zum Arbeitslohn bereit, ist der Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Die Regel gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Gilt die Steuerbefreiung auch für private E-Autos?
Ja. Begünstigt ist das Laden privater Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge der Mitarbeitenden ebenso wie das von Dienstwagen. Eine Höchstgrenze nennt das BMF nicht.
Muss ich steuerfreies Laden im Lohnkonto erfassen?
Nein. Laut BMF-Schreiben muss der steuerfreie Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Ist Laden per Gehaltsumwandlung steuerfrei?
Nein. Die Befreiung setzt voraus, dass der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Eine Gehaltsumwandlung ist laut BMF nicht begünstigt.
Dürfen Kunden steuerfrei am Firmenparkplatz laden?
§ 3 Nr. 46 EStG gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Kunden oder Geschäftspartner. Trenne deren Ladevorgänge daher von denen der Mitarbeitenden.