Strompreispauschale 2026: 34 Cent pro kWh für E-Dienstwagen

Eine weiße Wallbox an einer Hauswand lädt am Abend einen dunkelgrauen Dienstwagen im Carport.

Die Strompreispauschale 2026 beträgt 34 Cent pro Kilowattstunde. Arbeitgeber dürfen damit den Strom, den Mitarbeitende zu Hause für ihren E-Dienstwagen laden, als steuerfreien Auslagenersatz erstatten – vorausgesetzt, die geladene Strommenge ist über einen gesonderten Zähler nachgewiesen. Die früheren monatlichen Pauschalen gelten seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr.


Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 11. November 2025. Es regelt, wie Unternehmen die selbst getragenen Stromkosten ihrer Mitarbeitenden für Dienstwagen ermitteln und erstatten. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Pauschale berechnet wird, welche Nachweise nötig sind und was zum Wert für 2027 bislang bekannt ist.

Was ist die Strompreispauschale?

Die Strompreispauschale ist ein vereinfachter Strompreis, mit dem du die geladenen Kilowattstunden eines Dienstwagens bewertest. Statt den individuellen Stromvertrag jedes Mitarbeitenden zu prüfen, multiplizierst du die nachgewiesene Strommenge mit einem festen Centbetrag. Das BMF lässt dieses Verfahren für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 zu.


Der Wert richtet sich nach dem Gesamtstrompreis für private Haushalte, den das Statistische Bundesamt halbjährlich veröffentlicht (Statistik-Code 61243-0001). Maßgeblich ist der Durchschnittspreis inklusive Steuern, Abgaben und Umlagen für einen Jahresverbrauch von 5.000 bis unter 15.000 kWh – und zwar aus dem 1. Halbjahr des Vorjahres. Dieser Wert wird auf volle Cent abgerundet.

Wie hoch ist die Strompreispauschale 2026?

Für 2026 liegt der maßgebliche Destatis-Wert aus dem 1. Halbjahr 2025 bei 34,36 Cent. Abgerundet ergibt das 34 Cent je nachgewiesener kWh. Das BMF nennt im Schreiben selbst ein Beispiel: Lädt ein Mitarbeiter 2026 nachweislich 3.000 kWh, beträgt der steuerfreie Auslagenersatz höchstens 1.020 Euro (3.000 kWh × 0,34 Euro).


Kennzahl

Wert 2026

Quelle

Destatis-Gesamtpreis 1. Hj. 2025 (5.000–15.000 kWh)

34,36 ct/kWh

BMF-Schreiben, Rn. 30

Strompreispauschale (abgerundet)

34 ct/kWh

BMF-Schreiben, Rn. 30

Beispiel: 3.000 kWh im Jahr

max. 1.020 € Auslagenersatz

BMF-Schreiben, Rn. 30

Gültigkeit des Verfahrens

1.1.2026 bis 31.12.2030

BMF-Schreiben, Rn. 30

Wie hoch ist die Strompreispauschale 2027?

Der Wert für 2027 ist noch nicht offiziell bekannt gegeben. Nach der Rechenregel des BMF-Schreibens wird er aus dem Destatis-Gesamtpreis für das 1. Halbjahr 2026 abgeleitet. Diese Daten hat Destatis am 30. September 2026 veröffentlicht. Rechnerisch ergibt sich daraus für die Verbrauchsklasse 5.000 bis unter 15.000 kWh ein Wert von 32 Cent.


Wichtig: Eine eigene Bestätigung des BMF für 2027 liegt bislang (Stand 20. Oktober 2026) nicht vor. Plane deshalb mit 32 Cent nur als vorläufigem Wert. Prüfe vor der ersten Abrechnung im Januar 2027 die GENESIS-Tabelle 61243-0001 und eventuelle Hinweise des BMF – und lass den Wert von deiner Lohnbuchhaltung bestätigen.

Für wen gilt die Pauschale – und für wen nicht?

Die steuerfreie Erstattung über die Pauschale betrifft betriebliche Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die Mitarbeitende auch privat nutzen dürfen. Die Erstattung der selbst getragenen Stromkosten ist dann steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG.


Anders ist es bei privaten E-Autos der Mitarbeitenden: Erstattest du ihnen Stromkosten fürs Heimladen, ist das laut BMF-Schreiben steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Pauschale ist also kein allgemeiner Zuschuss für jedes E-Auto im Team, sondern ein Bewertungsverfahren für Dienstwagen.

Welche Nachweise brauchst du?

Ohne gemessene Strommenge keine Erstattung – das gilt für die tatsächlichen Kosten und für die Pauschale gleichermaßen. Das BMF verlangt einen gesonderten stationären oder mobilen Stromzähler, etwa in der Wallbox oder im Fahrzeug.


  • Strommenge: gesondert gemessene kWh je Dienstwagen und Abrechnungszeitraum

  • Zuordnung: welcher Ladevorgang zu welchem Fahrzeug und welcher Person gehört

  • Methode: Entscheidung für tatsächliche Kosten oder Pauschale – einheitlich für das ganze Kalenderjahr

  • Bei tatsächlichen Kosten: Stromvertrag des Mitarbeitenden; ein Eigenbeleg reicht laut BMF nicht

  • Öffentliches Laden: separate Belege, die zusätzlich erstattet werden können

Pauschale oder tatsächliche Kosten: Was passt besser?

Du hast pro Kalenderjahr die Wahl zwischen dem individuellen Strompreis aus dem Vertrag und der Pauschale. Die Wahl gilt für das ganze Jahr. Mit der Pauschale sind sämtliche Stromkosten aus dem Heimladen abgegolten – auch bei dynamischen Tarifen oder einer privaten Photovoltaikanlage.


Kriterium

Strompreispauschale

Tatsächliche Stromkosten

Strompreis

fester Wert (2026: 34 ct/kWh)

individueller Vertragspreis inkl. anteiligem Grundpreis

Aufwand

gering, kein Tarifnachweis je Person

Tarifnachweise und Aktualisierungen nötig

Dynamischer Tarif

abgedeckt

Monatsdurchschnitt je kWh

PV-Anlage zu Hause

abgedeckt

Vertragstarif des Haushalts

Mengennachweis

gesonderter Zähler nötig

gesonderter Zähler nötig


Liegt der Vertragspreis eines Mitarbeitenden deutlich über der Pauschale, kann die Erstattung nach tatsächlichen Kosten fairer sein. Sie erzeugt aber mehr Prüfaufwand. Viele Unternehmen legen die Methode deshalb in ihrer Dienstwagenrichtlinie fest – mehr dazu in unserem Beitrag zur Car Policy fürs Heimladen.

Was hat sich gegenüber 2025 geändert?

Bis Ende 2025 konnten Arbeitgeber monatliche Pauschalen ohne gesonderten Zähler nutzen. Laut BMF sind diese letztmals auf Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2026 enden. Seitdem braucht jede Erstattung eine gemessene Strommenge. Wer noch alte Pauschalbeträge auszahlt, sollte den Prozess jetzt prüfen.

So setzt du die Pauschale im Unternehmen um

  • Lege für 2026 fest, ob du Pauschale oder tatsächliche Kosten nutzt, und dokumentiere die Entscheidung.

  • Stelle sicher, dass jeder Dienstwagen zu Hause über einen gesonderten Zähler erfasst wird.

  • Ordne die Ladevorgänge eindeutig Fahrzeug und Mitarbeitendem zu.

  • Rechne monatlich oder quartalsweise ab und übergib die Belege an die Lohnbuchhaltung.

  • Prüfe im Januar den neuen Jahreswert, bevor du die erste Abrechnung des Jahres erstellst.

Wie StromNow die Heimlade-Abrechnung unterstützt

Mit StromNow Home Charging verbindest du passende Fahrzeuge oder Wallboxen und erfasst Heimladevorgänge. Grundlage der Belege sind die erfassten Ladevorgänge und der hinterlegte Stromtarif deiner Mitarbeitenden; du erhältst sie per E-Mail und im Dashboard. Die Heimlade-Abrechnung ist im StromNow Fleet-Paket enthalten. Die Auszahlung übernimmt dein Unternehmen über den gewählten Abrechnungsweg – StromNow zahlt selbst nicht aus.


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Quellen und weiterführende Informationen

Stand: 20. Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche Beratung. Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.


BMF-Schreiben vom 11. November 2025 zu § 3 Nr. 46 und § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG

Destatis, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30. September 2026

Destatis GENESIS-Tabelle 61243-0001

§ 3 EStG auf gesetze-im-internet.de

StromNow: Dienstwagen zu Hause laden und abrechnen

Häufige Fragen zur Strompreispauschale

Wie hoch ist die Strompreispauschale 2026?

Sie beträgt 34 Cent pro nachgewiesener kWh. Grundlage ist der Destatis-Gesamtpreis für Haushalte mit 5.000 bis unter 15.000 kWh im 1. Halbjahr 2025 (34,36 Cent), abgerundet auf volle Cent. So steht es im BMF-Schreiben vom 11. November 2025.


Wie hoch ist die Strompreispauschale 2027?

Ein offizieller Wert für 2027 ist noch nicht bekannt gegeben (Stand 20. Oktober 2026). Rechnerisch ergeben die im September 2026 veröffentlichten Destatis-Daten 32 Cent. Prüfe den Wert vor der ersten Abrechnung 2027 mit deiner Lohnbuchhaltung.


Brauche ich für die Strompreispauschale einen eigenen Zähler?

Ja. Die geladene Strommenge muss über einen gesonderten stationären oder mobilen Zähler nachgewiesen werden, etwa in der Wallbox oder im Fahrzeug. Ohne Messung ist keine steuerfreie Erstattung möglich.


Gilt die Pauschale auch für private E-Autos von Mitarbeitenden?

Nein. Erstattest du Stromkosten für private Fahrzeuge, ist das laut BMF steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Pauschale bewertet die Stromkosten für betriebliche Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden.


Kann ich zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten wechseln?

Nur zum Jahreswechsel. Die Wahl muss für ein Kalenderjahr einheitlich getroffen werden. Mit der Pauschale sind alle Heimladekosten abgegolten, auch bei dynamischem Tarif oder eigener PV-Anlage.